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Robert Schüler Versicherungsmakler GmbH
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Für alle Fälle | 15.03.2013

Straf-Rechtsschutz oder Spezial-Straf-Rechtsschutz

Recht haben – Recht bekommen. Versichert oder richtig versichert? Ein genauer Blick in den Deckungsumfang lohnt sich!

„Ich habe einen Firmen-Rechtsschutz (RS) mit dem Straf-RS, da bin ich immer auf der sicheren Seite.“ Ach ja?

Die Straf-RS schützt Sie bei Ordnungswidrigkeiten oder bei dem Vorwurf eines fahrlässig begangenen Vergehens. Diese Fälle sind aber nur ein kleiner Teil der heutigen strafrechtlichen Risiken. Denn auch für Sie als Unternehmer wird die Gesetzeslage immer komplexer und somit riskanter. Bei Verstößen gegen das Umweltgesetz, Steuer- und Wirtschaftsrecht, Unfällen mit schweren Personen- und Sachschäden, Datenschutzdelikten oder in Bereichen der Finanzdienstleistung haben Sie nur einen eingeschränkten bis gar keinen Versicherungsschutz.

Hier greift nur der Spezial-Straf-Rechtsschutz, weshalb er von existenzieller Bedeutung ist. Er übernimmt auch die Honorar-Vereinbarung mit Spezial- Rechtsanwälten, tritt sogar bei dem Vorwurf des vorsätzlichen Vergehens ein und trägt auch die Kosten für die eigenen Sachverständigen. Bedenken Sie: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

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