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Robert Schüler Versicherungsmakler GmbH
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Rechtsschutz | 15.09.2006

Erfolgsaussichten zählen

Die Rechtsschutzversicherung prüft nach Eintritt eines Schadenfalles ihre Kostenübernahmepflicht. Sie kann die Deckung auf Grund mangelnder Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung oder Mutwilligkeit ablehnen.

Voraussetzung für die Ablehnung der Kostendeckung wegen mangelnder Erfolgsaussichten ist, dass die Versicherung Ihnen die Ablehnung schriftlich mitteilt, die Gründe der Ablehnung in dem Schreiben genannt werden und die Ablehnung innerhalb von 2 bis höchstens 3 Wochen mitgeteilt wird.

Lehnt die Versicherung den Versicherungsschutz wegen mangelnder Erfolgsaussichten ab, können Sie die Zulässigkeit der Ablehnung durch ein Schiedsgutachten überprüfen lassen.

Die Einleitung dieses Verfahrens müssen Sie innerhalb eines Monats verlangen. Die Versicherung muss innerhalb eines Monats nach Zugang Ihrer Erklärung das Verfahren einleiten. Lässt die Versicherung diese Frist verstreichen, muss sie zahlen.

M.W.

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