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Private Krankenversicherung | 16.09.2013

Mehr Verbraucherschutz

Am 24. April 2013 wurde das „Gesetz zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Danach haben privat Krankenversicherte nun einen Rechtsanspruch darauf, dass bei einer Anfrage zur Kostenübernahme ab 2.000 Euro der Versicherer innerhalb von vier Wochen – in dringenden Fällen innerhalb von zwei Wochen – Auskunft über den Umfang des Versicherungsschutzes erteilt. Versicherer sind nun verpflichtet, schneller zu antworten.

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