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Danach haben privat Krankenversicherte nun einen Rechtsanspruch darauf, dass bei einer Anfrage zur Kostenübernahme ab 2.000 Euro der Versicherer innerhalb von vier Wochen – in dringenden Fällen innerhalb von zwei Wochen – Auskunft über den Umfang des Versicherungsschutzes erteilt. Versicherer sind nun verpflichtet, schneller zu antworten.
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