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Hähnel Assekuranzmakler GmbH & Co KG
Ruhrpromenade 1, 45468 Mülheim Telefon: 0208 – 740 40 2 – 0 http://www.haehnel-am.de/ |
In bestehenden Wohnungen müssen Rauchmelder nachgerüstet werden.
Für diese drei Bundesländer gelten folgende Fristen: Baden-Württemberg bis zum 31.12.2014, Nordrhein-Westfalen bis zum 31.12.2016 und Bayern bis zum 31.12.2017.
Keine Rauchmelderpflicht gibt es in Berlin, Brandenburg und Sachsen.
Weitere Informationen:
rauchmelder-lebensretter.de.
Aktuelles Urteil
Der BGH bestätigt Beschlusskompetenz einer Wohnungseigentümergemeinschaft zum Einbau von Rauchmeldern. Az. ZR 238/11 vom 08.02.2013
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