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Garagenverordnungen | 15.09.2014

Fahrzeuge im Gebäude

Bei gewerblichen Unternehmen werden die PKW und Lieferwagen der Monteure mit dem Werkzeug gern über Nacht im Betriebsgebäude abgestellt. Wie sicher ist das?

Was zunächst einmal dem Sicherheitsaspekt dienen soll – Aufbruch- und Diebstahlschutz –, kann durch einen Feuerschaden schnell zum Eigentor werden. Denn nach den Garagenverordnungen der Bundesländer dürfen Kraftfahrzeuge nur in zugelassenen Garagen abgestellt werden. Werden aber die Produktions- oder Betriebshallen als Abstellplatz genutzt, liegt ein gesetzlicher Verstoß vor.

Der Kaskoversicherer kann aufgrund der groben Fahrlässigkeit und der Gebäudeversicherer beim Verstoß gegen gesetzliche und bauliche Maßnahmen den Versicherungsschutz ganz oder teilweise ablehnen. Eine Abstimmung mit der Behörde und dem Versicherer ist dringend zu empfehlen.

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