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Hähnel Assekuranzmakler GmbH & Co KG
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Fragen und Antworten | 15.09.2014

„Einer unserer Bäume ist entwurzelt und umgekippt. Teile des Baumes sind auf das Nachbargrundstück gefallen. Wer zahlt die Entsorgung?“

Quelle: benjaminnolte – Fotolia.com

Die Schäden auf dem eigenen und dem fremden Grundstück müssen getrennt betrachtet werden. Entscheidend ist aber die Schadenursache.
Liegt höhere Gewalt wie beispielsweise ein Sturmschaden vor, leistet bei modernen Verträgen die Wohngebäude für die Kosten des Aufräumens auf dem eigenen Grundstück. Dabei gelten allerdings Entschädigungsgrenzen. Für das Grundstück des Nachbarn muss dessen Versicherer aufkommen. Dieser hat dann eventuell über den „nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch“ (§ 906 BGB) eine Regressmöglichkeit.
War der Baum marode und hätte längst gefällt werden müssen, greift Ihre Haftpflicht für die Kosten Ihres Nachbarn. Ihren eigenen Schaden müssen sie leider selbst bezahlen.

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