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Hähnel Assekuranzmakler GmbH & Co KG
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Fragen und Antworten | 15.09.2014

„Ich bin von einer Zecke gebissen worden. Leistet meine Unfallversicherung, wenn ich schwer krank werde?“

In modernen Bedingungen sind Invaliditäten durch Zeckenbisse mitversichert. Sie müssen allerdings die Meldefristen einhalten!
So muss der Biss unverzüglich gemeldet werden und in Standardverträgen muss die Invalidität innerhalb von 12 Monaten eingetreten sein.
In neueren Bedingungen wurde die Frist für die Feststellung der Invalidität deutlich erweitert.
Trotzdem gilt: Nur, wer den Zeckenbiss rechtzeitig meldet, erhält sich das Anrecht auf eine Entschädigung.

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