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Hähnel Assekuranzmakler GmbH & Co KG
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Fragen und Antworten | 15.09.2014

„Ich habe Fett erhitzt und mich kurz vor den Fernseher gesetzt. Während ich eingeschlafen bin, hat sich das Fett leider entzündet. Wer zahlt den Feuerschaden an meiner Küche?“

Wer erhitztes Fett unbeaufsichtigt lässt, muss sich den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit gefallen lassen.
In Standardbedingungen wird die Entschädigung deshalb in einem solchen Fall stark gekürzt.
In guten Hausrat- und Wohngebäude-Bedingungen ist die grobe Fahrlässigkeit jedoch mitversichert, so dass selbst diese Unachtsamkeit unter den Versicherungsschutz fällt.

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