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Hähnel Assekuranzmakler GmbH & Co KG
Ruhrpromenade 1, 45468 Mülheim Telefon: 0208 – 740 40 2 – 0 http://www.haehnel-am.de/ |
Versicherungslücken sind also normal, allerdings kann man diese Lücken durch aktuelle und hochwertige Policen möglichst gering halten.
Das Schlimmste, was passieren kann ist, dass der Versicherungsschutz durch eigene Fehler ganz oder Teilweise unwirksam wird.
Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung. Wer bei der Antragstellung falsche Angaben macht und dadurch den Versicherer über das tatsächliche Risiko täuscht, riskiert, dass der Versicherer vom Vertrag zurücktritt.
Obliegenheitsverletzung. In den Versicherungsverträgen werden oftmals Pflichten des Kunden geregelt, z.B. Einhaltung von gesetzlichen und behördlichen Vorschriften; regelmäßige Datensicherung; Heizen eines Gebäudes im Winter. Wenn diese Pflichten missachtet werden, kann der Versicherer im Schadensfall die Leistung kürzen oder ganz verweigern.
Gefahrerhöhung. Wenn sich nach Vertragsabschluss die Gefahr für den Versicherer erhöht, dann muss dies dem Versicherer angezeigt werden. Z.B. Leerstand oder neue Nutzung eines Gebäudes, Aufnahme neuer betrieblicher Tätigkeiten. Auch hier droht im Schadensfall eine Reduzierung oder Verweigerung der Leistung durch den Versicherer.
Sicherheitsvorschriften. Wenn vereinbarte Sicherungen nicht vorhanden sind oder nicht aktiviert sind, kann der Versicherer die Leistung verweigern.
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