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Private Krankenversicherung | 16.03.2015

Neu: Leitfaden zum Tarifwechsel

Der Verband der privaten Krankenversicherer e. V. hat Leitlinien für einen transparenten und kundenfreundlichen Tarifwechsel herausgegeben. Der Leitfaden soll das gesetzliche Tarifwechselrecht unterstützen.

Quelle: Coloures-pic –  Fotolia.com

Privat Krankenversicherte haben einen gesetzlich verankerten Anspruch auf den Wechsel in andere Tarife ihres Krankenversicherers. Der § 204 VVG regelt das gesetzliche Wechselrecht.

Die aus dem Vertrag erworbenen Rechte und die Altersrückstellung werden beim Tarifwechsel angerechnet.

##br##In der Vergangenheit wurden häufig Vorschläge zur Umstellung auf andere Tarife nur auf drängenden Kundenwunsch mit Zeitverzögerung erstellt.

Nach dem Leitfaden verpflichten sich nun die privaten Krankenversicherer, das Spektrum möglicher geeigneter Tarife im Kundeninteresse anzubieten.

Anfragen von Versicherten werden zukünftig innerhalb von 15 Arbeitstagen beantwortet. Verzögert sich die Bearbeitung, ist eine Zwischennachricht zu geben.

Bereits ab dem 55. Lebensjahr weist der Versicherer – 5 Jahre früher als gesetzlich vorgeschrieben – auf Tarife hin, die eine Beitragsreduzierung herbeiführen würden.

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