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Robert Schüler Versicherungsmakler GmbH
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Kassenpatienten können dafür mit ihrer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) die Abrechnung nach dem Kostenerstattungsprinzip vereinbaren. An diese Vereinbarung ist man mindestens für ein Vierteljahr gebunden.
Als Privatpatient muss dann keine Gesundheitskarte mehr vorgelegt werden. Die Abrechnung erfolgt über eine Privatrechnung nach Gebührenordnung, die bei der Krankenkasse eingereicht wird.
Die GKV übernimmt im Rahmen der Kostenerstattung dann einen Anteil der tatsächlich entstandenen Kosten. Für die Restkosten sollte eine private Zusatzversicherung abgeschlossen werden.
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