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Robert Schüler Versicherungsmakler GmbH
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Als Kassenpatient kann es von der Dringlichkeit der Diagnose abhängen, wie schnell Sie einen Termin im nächstgelegenen Krankenhaus für Untersuchung und Operation erhalten und wie viel Zeit sich der Arzt für Sie nimmt.
Stellen Sie sich vor, Sie müssen sich nach einer Herzentzündung dringend operieren lassen. Sie möchten einen schnellen Termin und wünschen sich eine Klinik und einen Spezialisten, mit der bestmöglichen Versorgung.
Die Gesetzliche Krankenversicherung übernimmt zwar die Regelversorgung für einen stationären Krankenhausaufenthalt im Mehrbettzimmer, aber nicht die Behandlung durch einen Spezialisten Ihres Vertrauens. Es besteht in der Regel keine freie Arzt- und Krankenhauswahl. Im Gegenteil: Gehen Sie in ein teureres Krankenhaus als das auf der ärztlichen Einweisung genannte, tragen Sie die Mehrkosten. Die können erheblich sein.
Haben Sie aber den Status eines Privatpatienten, dann wirkt er für Sie wie ein „Sesam, öffne dich“.
Es gibt private Zusatzversicherungen für das Einbett- oder Zweibettzimmer. Im Optimalfall wird für die privatärztliche Behandlung im Krankenhaus keine Begrenzung auf die Höchstsätze der Gebührenordnung vereinbart. Ihre Gesundheit sollte es Ihnen unbedingt wert sein.
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