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Fragen und Antworten | 15.09.2016

Live aus der Schadenspraxis

„Wir haben uns ein Hoverboard gekauft und sind gegen das Auto unseres Nachbarn gefahren. Wo kann ich den Schaden einreichen?“

Da Hoverboards schneller als 6 km/h fahren können, werden sie als Kraftfahrzeug eingestuft und müssen per gesetzlicher Definition pflichtversichert werden. Allerdings bietet im Moment kein Kfz-Versicherer einen entsprechenden Versicherungsschutz an.

Da ein Hoverboard eigentlich ein Kraftfahrzeug ist, wird dieses vom Grundsatz her auch nicht über die Privathaftpflicht versichert. Einzelne Versicherer decken jedoch den Schaden, der auf nicht öffentlichem Grund eintritt, über die Privathaftpflicht. Entscheidend ist also, ob der Schaden auf öffentlichem oder privatem Grund stattgefunden hat und bei welchem Unternehmen Sie versichert sind.

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