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Hähnel Assekuranzmakler GmbH & Co KG
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Live aus der Schadenspraxis | 16.03.2018

Unser PKW ist in ein Hafenbecken gerollt und musste geborgen werden...

„Unser PKW ist in ein Hafenbecken gerollt und musste geborgen werden. Bekommen wir den Schaden ersetzt, obwohl wir keinen Schutzbrief haben?“

In der Regel sind die Bergungskosten tatsächlich eine reine Schutzbriefleistung. Im vorliegenden Fall ging von dem Fahrzeug allerdings eine Gefahr für die Umwelt aus. Es drohte eine erhebliche Verunreinigung des Wassers, wenn das Fahrzeug nicht umgehend geborgen worden wäre. Aus diesem Grund wurden die Kosten im Rahmen der Schadenabwendung von der Kfz-Haftpflicht übernommen. Konsequenterweise wurde aber auch der Schadenfreiheitsrabatt heruntergestuft.

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