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Krankengeld unzureichend | 15.03.2019

Einkommenslücke richtig schließen

Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld, nachdem die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers endet.

Der Krankengeldanspruch beginnt nach sechs Wochen, wenn nichts anderes durch den Arbeitsvertrag geregelt ist.

Dem Arbeitnehmer entsteht bei Krankengeldzahlung eine finanzielle Lücke zum zuvor erhaltenen Nettoverdienst.

Dieser Einkommensverlust sollte über eine Krankentagegeldversicherung entsprechend abgesichert werden.

Das Krankengeld beträgt lediglich 70 Prozent vom letzten Bruttogehalt und maximal 90 Prozent vom Nettoeinkommen und wird noch um die Sozialversicherungsbeiträge gemindert. Entsteht bei längerer Krankheit diese Einkommenslücke, können unter Umständen Hypotheken oder auch andere Darlehen nicht mehr bedient werden. In diesen Fällen hilft ein privates Krankentagegeld in ausreichender Höhe.

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