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Wohn- und Geschäftsgebäude | 15.03.2019

Lücke beim Mietausfall?

In vielen Verträgen für Wohn- und Geschäftsgebäude gibt es Deckungslücken beim Thema Mietausfall. Diese können glücklicherweise geschlossen werden.

Wenn ein Gebäude oder Einheiten eines Gebäudes aufgrund eines versicherten Sachschadens nicht mehr genutzt werden können, wird oft nur der Mietausfall für den Wohnraum, nicht aber für den Gewerbeanteil erstattet! Diese Lücke wird in neuen Verträgen in der Regel geschlossen.

Aber auch neue Verträge sollten überprüft werden. Oft wird der Mietausfall nur für die Dauer von 12 Monaten erstattet. Dies kann insbesondere bei einem Großschaden viel zu wenig sein.##br##

Alleine die Planung und das Baugenehmigungsverfahren nehmen so viel Zeit in Anspruch, dass wir eine Erweiterung auf mindestens 24 Monate empfehlen.

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