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defendo Assekuranzmakler GmbH
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Gerichtsurteile sorgen bei Betroffenen für Unverständnis und Kopfschütteln.
Im Betrieb sind Wege zur Toilette oder zur Kantine versichert, aber nicht, wenn dort ein Unfall passiert. Bei Heimarbeit ist laut Bundessozialgericht auch ein Treppensturz auf dem Weg zur Toilette oder auf dem Weg zur Küche nicht über die BG versichert. Wenn Sie auf dem Weg zur Arbeit beim Autofahren einen Nießanfall bekommen, nach einem Taschentuch greifen und dadurch einen Unfall erleiden, muss die BG laut Sozialgericht Stuttgart nicht zahlen. Das gilt laut dem Thüringer Landessozialgericht auch während einer Dienstreise, wenn Sie in der Dusche ausrutschen sollten. Fazit: besser auch privat unfallversichert sein.
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