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Fahrerflucht: Auch bei Bagatellfällen | 15.03.2020

Straftat und Verlust des Versicherungsschutzes

Mehr als eine halbe Million Fälle von Fahrerflucht zählt der Auto Club Europa (ACE) jedes Jahr in Deutschland. Da die Fälle stetig zunehmen (30% Anstieg von 2012 bis 2017), reagieren Polizei, Staatsanwaltschaft und Ver sicherer immer konsequenter in Ver folgung und Strafmaß.

Wie verhalte ich mich richtig?

Wenn Sie aus Versehen beim Ausparken ein Auto gerammt haben, gilt es einige Regeln zu beachten. Verlassen Sie nicht den Unfallort, auch wenn man vielleicht instinktiv dazu neigt, sich der Stresssituation mit Flucht zu entziehen. Bleiben Sie vor Ort und versuchen Sie, den Halter des Fahrzeugs ausfindig zu machen. Sie sollten den Unfall gleich der Polizei melden und machen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit Fotos des Schadens, diese könnten später hilfreich sein.

Nur Kontaktdaten hinterlassen reicht nicht

Allein das Anstecken einer Visitenkarte oder das Hinterlassen eines Zettels reicht nicht aus. Verlassen Sie danach den Tatort, dann ist dies nach § 142 des Strafgesetzbuches (StGB) ein „unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Zusätzlich verlieren Sie den Versicherungsschutz.

Erst wenn Sie gewartet (mind. 30 min), die Polizei informiert und Ihre Kontaktdaten hinterlassen haben, können Sie den Unfallort verlassen.

Dies gilt auch bei Schäden an öffentlichem Eigentum wie Leitplanken auf der Autobahn (oder Verkehrsschilder). Notfalls steuern Sie den nächsten Parkplatz an und informieren die Polizei oder die Autobahnmeisterei.

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