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defendo Assekuranzmakler GmbH
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Durch die Änderung des Artikels 8a im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) ist die Abgabe der Erklärung bei vorzeitigem Ausscheiden des Arbeitnehmers nicht mehr innerhalb einer bestimmten Frist notwendig, sondern gilt als Regelfall. Die Änderung ist am 23.06.2020 in Kraft getreten und entlastet Firmen mit bestehenden Direktversicherungen und Pensionskassen deutlich.
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