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Live aus der Schadenspraxis | 15.09.2020

„Nachdem sich Fett in einer Bratpfanne entzündet hat, habe ich versucht dieses mit Wasser zu löschen. Es kam zu einer folgenschweren Fettexplosion, bei der ich glücklicherweise nur leicht verletzt wurde. Die Küche ist allerdings komplett abgebrannt. Welche Versicherung übernimmt den Schaden?“

Quelle: len44ik – stock.adobe.com

Der Großteil der in Deutschland verbauten Küchen sind Anbauküchen, die dem beweglichen Mobiliar zugeordnet werden und somit über die Hausrat versichert sind. Unter der Gefahr Feuer ist Ihr Vorfall versichert. Allerdings wird geprüft, ob Ihnen grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann. Kochstellen dürfen nicht unbeaufsichtigt betrieben werden und brennendes Fett darf nicht mit Wasser gelöscht werden. Wahrscheinlich nimmt der Versicherer deutliche Kürzungen in der Entschädigung vor. In Premium-Verträgen ist die grobe Fahrlässigkeit in der Regel mitversichert, so dass Sie sich keine Gedanken machen müssen.

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