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Robert Schüler Versicherungsmakler GmbH
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Was sich im ersten Moment gut anhört, ist bei genauerer Betrachtung keine Problemlösung. Die Festzuschüsse werden lediglich um 10 bis 15 Prozent, in Abhängigkeit von einem lückenlos gepflegten Bonusheft, erhöht. Die Festzuschüsse finden auch nur Anwendung bei der Regelversorgung, hier ist gesetzlich nur eine ausreichende und zweckmäßige Behandlung für Kassenpatienten vorgesehen. Was nicht zwangsläufig qualitativ hochwertig und ästhetisch bedeutet.
Fazit: Die Eigenbeteiligung der Kassenpatienten an den Behandlungskosten von 25 bis 40 Prozent sollte über eine Top-Zahnzusatzversicherung abgesichert werden – diese leistet für qualitativ hochwertige Zahnbehandlungen und Zahnersatzmaßnahmen, auch ästhetische Aspekte der Patienten können berücksichtigt werden.
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