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Hähnel Assekuranzmakler GmbH & Co KG
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Live aus der Schadenspraxis | 15.09.2021

„Ich habe den Schwimmer des Spülkastens unserer Toilette in Eigenregie repariert. Leider muss mir dabei ein Fehler unterlaufen sein. Der Schwimmer hat geklemmt und der Spülkasten ist übergelaufen. Wer zahlt jetzt den Nässeschaden und die Reparatur?“

Der Nässeschaden wird bei Schäden an der Gebäudesubstanz von der Gebäudeversicherung übernommen, sofern die Gefahr Leitungswasser eingeschlossen wurde. Der Schaden am Inventar wird von der Hausrat übernommen. In beiden Verträgen dürfte geprüft werden, ob hier der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit greift, da Sie den Schaden selbst verursacht haben. In Premiumverträgen sind Schäden durch grobe Fahrlässigkeit mittlerweile eingeschlossen. Die Reparatur des Spülkastens müssen Sie selbst tragen.

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