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Hähnel Assekuranzmakler GmbH & Co KG
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Fragen und Antworten: Live aus der Schadenspraxis | 15.09.2022

„Ich bin ausnahmsweise mit dem Hund meines Nachbarn Gassi gegangen. Leider hat der Hund einen Fahrradfahrer angefallen und hat diesen verletzt. Muss ich den Schaden bezahlen?“

Grundsätzlich gilt in der privaten Tierhaltung die sogenannte Gefährdungshaftung. Das bedeutet, dass der Hundehalter auch für Schäden, die er nicht verschuldet hat, aufkommen muss. Hier leistet die Hundehalterhaftpflicht Ihres Nachbarn. Sollten Sie allerdings feste Betreuungszeiten mit Ihrem Nachbarn vereinbart haben, könnte rechtlich gesehen ein Verwahrungsvertrag zustande gekommen sein. Dann haften Sie als Tieraufseher, wenn Sie ein Verschulden trifft. Dieses Risiko ist über Ihre Privathaftpflicht abgedeckt.

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