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Privates Krankentagegeld | 15.09.2008

Anspruch bei Arbeitslosigkeit

Die Versicherungsfähigkeit endet nicht aufgrund von Arbeitslosigkeit. Wer seinen Arbeitsplatz verliert und arbeitslos wird, bleibt in seiner Tagegeldversicherung abgesichert – so ein aktuelles BGH-Urteil.

Nur wenn objektiv festgestellt wird, dass die Arbeitssuche trotz ernsthafter Bemühungen erfolglos bleibt, fällt der Anspruch weg. Es reicht aber nicht, dies nur zu behaupten. Der Versicherer muss es vor Gericht nachweisen.

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