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Fragen und Antworten: Live aus der Schadenspraxis | 15.09.2023

„Bei einem Starkregen wurde unsere Dachterrasse überflutet. Leider ist Wasser in das Haus eingedrungen. Wer bezahlt uns den Schaden?“

Starkregen ist in der Regel nur versichert, wenn Sie die Elementarschäden mitversichert haben. Allerdings galt bisher der Grundsatz, dass das Grundstück, auf dem das Gebäude steht, überschwemmt sein musste. Von dieser Regelung weichen mittlerweile einige Versicherer ab, so dass der Schaden versichert sein könnte. Grundvoraussetzung bleibt, dass kein Gebäudemangel ursächlich ist.

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