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Curatio Versicherungs-Dienst GmbH
Geschäftsführer: Kai Bliemeister, Benjamin List
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Balkonkraftwerke im Fokus | 15.09.2023

Auf den richtigen Versicherungsschutz kommt es an!

Den eigenen Strom zu erzeugen, liegt voll im Trend. Für Balkonkraftwerke gab es bisher aber hohe bürokratische Hürden. Diese wurden nun von der Bundesregierung entschärft.

Statt bisher bis 600 Watt sind Balkonkraftwerke nun bis zu 2 Kilowatt Leistung von der Genehmigungspflicht ausgenommen. Die Registrierung im Marktdatenstammregister und eine Meldung an das Finanzamt sind weiterhin notwendig. Die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt. Der Betrieb an einem nicht digitalen Stromzähler ist unter bestimmten Voraussetzungen vorübergehend erlaubt.

Als Mieter sollten Sie Ihren Vermieter über die Installation informieren. Wohnungseigentümer in einer WEG benötigen deren Zustimmung. Auch wenn die Anlage außen am Balkon angebracht wird, gilt sie als Teil des Hausrates und kann über die Hausratversicherung mitversichert werden. Achten Sie darauf, die Versicherungssumme entsprechend anzupassen. Für Immobilienbesitzer kommt auch die Absicherung über die Wohngebäudeversicherung in Betracht.
Dazu muss die Anlage fest mit dem Gebäude verbunden sein.

Die Gefahren aus dem Betrieb der Anlage sind in der Regel über die Privathaftpflichtversicherung abgesichert.
Lassen Sie sich dies bestätigen.

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