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Fragen und Antworten: Live aus der Schadenspraxis | 31.03.2024

„Wir bewohnen ein Reihenhaus und unser Nachbar hat einen Leitungswasserschaden verursacht, der auch unser Haus beschädigt hat. Muss er uns den Schaden ersetzen?“

Sie sollten den Schaden Ihrer Gebäudeversicherung melden, da diese zum Neuwert entschädigt. Danach überprüft der Versicherer, ob ein Regress bei Ihrem Nachbarn und damit bei dessen Privathaftpflicht sinnvoll ist. Hier besteht allerdings nur ein Zeitwertanspruch.

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