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Opfer einer angezeigten Straftat
Einbruchdiebstahl und Raub sind schon immer versichert gewesen. Mit dieser Klausel sind dann auch Straftaten wie zum Beispiel einfacher Diebstahl, Unterschlagung und Trickdiebstahl mitversichert, auch außerhalb Ihres Wohnortes. Die Straftat muss polizeilich angezeigt werden und es gelten Entschädigungsgrenzen.
Updateklausel
Hier geht es um Ihren Schutz als Bestandskunde. Mit dieser Klausel erhalten Sie von Ihrem Versicherer die Zusage, dass Ihr Vertrag im Rahmen des Deckungsmodells immer dem neuesten, aktuellen Stand entspricht. Somit gelten alle künftigen Verbesserungen, die Neukunden erhalten, auch für Sie.
Besserstellungsgarantie
Diese ist wichtig bei einem Versichererwechsel. Ihr neuer Versicherer übernimmt Schäden, die im neuen Vertrag nicht versichert sind, wenn der Vorvertrag diese mitversichert hatte.
Leistungsversprechen
Es werden Ablehnungen zurückgenommen, wenn der Schaden bei einem anderen deutschen Versicherer allgemein mitversichert ist.
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