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Unterversicherung | 31.03.2024

Das unterschätzte Risiko

Eine Unterversicherung führt im Schadenfall zu teils erheblichen Kürzungen der Entschädigung. Das muss nicht sein! Mit der richtigen Vertragsgestaltung ist eine Unterversicherung leicht zu vermeiden.

Unterversicherung bedeutet, dass die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächlich vorhandene Versicherungswert. Dann ist der Versicherer im Schadenfall berechtigt die Entschädigung im Verhältnis Versicherungssumme zu Versicherungswert zu kürzen. Ein Beispiel: Die Versicherungssumme für Ihren Hausrat beträgt 80.000 Euro, der tatsächliche Wert aber 100.000 Euro. Dann wird die Entschädigung um 20 Prozent gekürzt. Auch bei Teilschäden und den mitversicherten Kosten. Das kann Sie teuer zustehen kommen. Um dies zu vermeiden, sollte die Versicherungssumme regelmäßig überprüft und angepasst werden. Preissteigerungen, Zukäufe und Ersatzanschaffungen bei dem Hausrat oder der Betriebseinrichtung sowie An- und Umbauten bei Gebäuden erhöhen regelmäßig den Versicherungswert.

Die Vereinbarung einer Unterversicherungsverzichtsklausel schützt vor einem Abzug im Schadenfall. Die Klausel kann vereinbart werden, sofern eine gewisse Mindestversicherungssumme vereinbart wird. Bei Hausratversicherungen ist diese an die Wohnfläche gekoppelt. Bei einem Totalschaden hilft die Klausel aber nur bedingt, da die Differenz zwischen Versicherungssumme und -wert nicht entschädigt wird.

Hausratverträge mit einer Entschädigungsgrenze anstelle einer Versicherungssumme kennen keine Unterversicherung. Hier ist die korrekte Ermittlung der Wohnfläche entscheidend.

Die Wertermittlung für Gebäude kann heute anhand von Ermittlungsbögen der Versicherer oder mithilfe digitaler Programme erfolgen.

In allen Verträgen mit einer Versicherungssumme kann eine Unterversicherung entstehen. Im privaten wie im geschäftlichen Bereich. Überprüfen Sie deshalb Ihre Versicherungssummen regelmäßig und passen Sie diese an die aktuellen Werte an.

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