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Urteile | 31.03.2024

Vorzeitiger Ruhestand begründet keine Dienstunfähigkeit

Die Versetzung oder Entlassung eines Beamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit begründet im Einzelfall noch keine Leistung aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Im vorliegenden Fall weigerte sich der in den Ruhestand versetzte Beamte eine fachärztliche Untersuchung zur Feststellung der dauernden Dienstunfähigkeit durchführen zu lassen. So konnte der Versicherer die erforderliche Prüfung der Leistungspflicht nicht abschließen. Der BGH hat entschieden, dass der Versicherer der Beurteilung des Dienstherrn nicht folgen muss. In den Tarifbedingungen war vereinbart, dass der Versicherer weitere ärztliche Untersuchungen auf seine Kosten verlangen könne. Der durchschnittliche um Verständnis bemühte Versicherungsnehmer könne nicht annehmen, dass der Versicherer entgegen seiner Vertragsklausel auf eine Prüfung verzichten würde.
BGH vom 31.05.2023, Az. IV ZR 58/22

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