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In den meisten Fällen geht einer Berufsunfähigkeit eine Krankheit voraus.
Bereits hier zeigen sich in vielen Fällen Lücken im Versicherungsschutz, denn eine hundertprozentige Absicherung der Einkommensverluste ist in diesem Zeitraum nur über eine Krankentagegeldversicherung möglich. Gesetzlich versicherte Angestellte bekommen nach der sechsten Woche der Arbeitsunfähigkeit bis zu 72 Wochen Krankengeld, welches allerdings durch eine private Krankentagegeldversicherung aufgestockt werden sollte. Für privat versicherte Angestellte, Selbständige und Freiberufler ist das Krankentagegeld unerlässlich. Die meisten Tarife leisten zeitlich unbefristet, bis Sie wieder arbeitsfähig sind
Dann kommt oft der schmerzliche Moment, wenn Ihr Arzt Ihnen sagt, dass Sie auf lange Sicht Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. In diesem Moment endet die Zahlung des Krankentagegeldes und es greift die Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Höhe der monatlichen Rente und die Zahlungsdauer legen Sie bereits bei Vertragsabschluss fest.
Zur Beantragung der Leistungen müssen Sie Fragebögen und ärztliche Atteste bei der Versicherung einreichen. Zugegeben eine anstrengende Zeit, aber die Überprüfung durch den Versicherer ist nachvollziehbar. In komplexen Fällen kann eine zusätzliche fachärztliche Beurteilung erforderlich sein. Laut GDV liegen durchschnittlich 96 Tage zwischen der Antragstellung und Entscheidung des Versicherers. Sie selbst werden Zeit brauchen, um erforderliche Unterlagen zu sammeln, aber auch der Versicherer holt sich medizinische Beurteilungen ein. Liegen alle Unterlagen vor, benötigen die Versicherer für die Entscheidung durchschnittlich neun Tage.
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