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Eine energetische Modernisierung des Gebäudes nach einem versicherten Schadenereignis ist nicht generell versichert. Maßnahmen im Rahmen der behördlichen Vorschriften werden entschädigt. Darüber hinausgehende Modernisierungen können über spezielle Klauseln mitversichert werden. Auch der Einsatz eines Energieberaters, die Verwendung ökologischer und nachhaltiger Baustoffe sowie Mehrkosten durch technologischen Fortschritt sind versicherbar. Es gelten aber Entschädigungsgrenzen. Auch die Erstattung der Stromkosten und der fehlenden Einspeisevergütung, sofern die regenerative Stromversorgung durch einen Versicherungsfall außer Funktion ist, ist versicherbar.
Die Absicherung von Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien, wie Solaranlagen oder einer Wärmepumpe, auch gegen unvorhergesehene Schäden gehört ebenfalls zum Spektrum nachhaltiger Versicherungsleistungen.
Darüber hinaus ist die Wahl eines Versicherers, der auf Nachhaltigkeit setzt, oft auch eine Entscheidung aus Überzeugung. Lassen Sie sich gern dazu beraten.
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