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Inhalts- und Betriebsunterbrechungsversicherung | 11.09.2024

Absicherung der eigenen Ware beim Lohnhersteller

Lohnherstellung und -bearbeitung ist in vielen Branchen üblich. Lässt man eigene Waren oder Rohstoffe beim Lohnhersteller verarbeiten, sind bezüglich der Versicherung klare Regelungen notwendig.

Grundsätzlich ist fremdes Eigentum in der Inhaltsversicherung mitversichert. Somit ist Ihre Ware beim Lohnhersteller versichert, sofern dieser sie bei der Berechnung seiner Versicherungssumme berücksichtigt hat. Eine vertragliche Vereinbarung über die Fremdversicherung ist zwingend notwendig, um Unstimmig keiten zu vermeiden. Es bleibt das Problem der Kontrolle. Was, wenn er die Prämien nicht zahlt oder Obliegenheiten missachtet und sein Versicherer im Schadenfall die Leistung verweigert? Das kann für Sie zu erheblichen Problemen führen.

Eine eigene Transportversicherung ist zwar empfehlenswert, hilft hier aber auch nur bedingt, da die Waren zwar bei Zwischenlagerungen versichert sind, nicht aber während des Produktionsprozesses.

Besser, Sie versichern Ihre Waren über Ihren eigenen Vertrag am fremden Standort. Dann haben Sie die Kontrolle und sind als Versicherungsnehmer gegenüber dem Versicherer in einer stärkeren Position bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

Ebenso wichtig ist die Frage der Absicherung einer Betriebsunterbrechung. Ist der Lohnhersteller von einem Schaden betroffen und kann Ihre Ware nicht oder erst verspätet liefern, ist auch Ihr Betrieb eingeschränkt. Hierfür gilt es die eigene Betriebsunterbrechungsversicherung um sogenannte Rückwirkungsschäden zu erweitern.

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