Dr. Ellwanger & Kramm
Versicherungsmakler GmbH & Co. KG
Königstraße 17, 70173 Stuttgart Telefon: 0711 25275-0 https://www.ekvm.de/ |
Seit 2024 gibt es aufgrund des Wachstumschancengesetzes eine steuerliche Vereinfachung und Erleichterung! Unabhängig von der Beitragshöhe wird mit 20% pauschal besteuert. Für Beitragsnachberechnungen aus 2023 gilt weiterhin der Höchstbetrag.
Wichtig: Nur wenn für die versicherten Personen der sog. „Direktanspruch“ versicherungsvertraglich zugesichert gilt, kommt die o.g. Pauschalbesteuerung zur Anwendung. Es werden im Leistungsfalles lediglich die gezahlten Beiträge für den jeweiligen Versicherten nachgelagert besteuert.
Aufgrund des Wegfalls des Höchstbetrages zur Pauschalbesteuerung ist es vorteilhaft, die Versicherung mit einem Direktanspruch zu vereinbaren. Andernfalls entsteht ein höherer Abwicklungsaufwand aufgrund der nachgelagerten Besteuerung im Leistungsfall. Die Leistungen selbst bleiben in der Regel steuerfrei! Zudem muss der Arbeitgeber ggf. die Leistungsansprüche geltend machen und an den versicherten Mitarbeiter auskehren. Mittels Direktanspruch lässt sich dieser Aufwand vermeiden.
Abgesehen von der steuerlichen Seite bieten bGUV nützliche Mitarbeiterbenefits zu relativ geringen Kosten, die zugleich die Arbeitgeberattraktivität erhöhen. Dabei sind optionale Assistance Leistungen hervorzuheben, welche verunfallten und beeinträchtigen Personen im Lebensalltag helfen. Sprechen Sie uns an!
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