Robert Schüler Versicherungsmakler GmbH & Co.KG
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Grundsätzlich ist hier die Hausrat Ihrer Mieter zuständig. Sie leistet nicht nur für die entwendeten Gegenstände, sondern auch für die Reparatur des Gebäude schadens nach einem Einbruch. Sollten Ihre Mieter keine Hausrat haben, wird der Schaden am Fenster in der Regel durch die Gebäudeversicherung über nommen.
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