Dr. Ellwanger & Kramm
Versicherungsmakler GmbH & Co. KG
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Hierzu gibt es leider keine einheitliche Klausel. Meistens werden eigenständige Schlösser gefordert, die das Fahrrad gegen den Diebstahl sichern. Rahmen schlösser gelten nicht als eigenständige Schlösser, da sie das Fahrrad nicht aus reichend sichern. Einige Gesellschaften gehen sogar noch weiter. So gibt es beispielsweise Auflagen, mit denen Sie bei Nichtgebrauch verpflichtet werden, vorhandene Einstellmöglichkeiten zu nutzen.
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