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Robert Schüler Versicherungsmakler GmbH
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Jeder Schadenfall ist individuell und hängt von der Schadenhöhe ab. Wenn die Reparaturkosten den Wiederherstellungswert unmittelbar vor Schadeneintritt nicht übersteigen, liegt ein Teilschaden vor. Dieser wird vollumfänglich nach Abzug bei Wertverbesserungen reguliert.
Handelt es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden, wenn also zum Schadenzeitpunkt die Reparaturkosten höher sind als der Wiederherstellungswert, wird nur der Zeitwert entschädigt. Zusätzlich werden noch versicherte Kostenpositionen in der Schadenregulierung berücksichtigt.
In beiden Fällen wird noch die vertragliche Selbstbeteiligung abgezogen.
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