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Wohngebäude- und Hausratversicherung | 07.03.2025

Anzeigepflicht bei Leerstand

Als Gebäudeeigentümer, aber auch als Mieter, haben Sie diese so wichtige Obliegenheit zu beachten, damit es im Schadenfall nicht zu schmerzhaften Kürzungen kommt.

Der Leerstand Ihres Gebäudes oder Ihrer Wohnung ist eine Gefahrerhöhung und zieht die Verpflichtung nach sich, dass Sie diesen Umstand, am besten uns oder aber auch dem Versicherer, anzeigen müssen.

Ein Leerstand liegt vor, wenn für einen längeren Zeitraum keine ständige Nutzung gegeben ist.

Das kommt sehr häufig vor, wenn Sie Ihr Gebäude verkaufen wollen und auch schon ausgezogen sind, aber noch keinen Käufer gefunden haben.

Aber auch bei längeren Sabbaticals oder Urlaubsfahrten, die über den klassischen Jahresurlaub hinausgehen, ist dieser neue Umstand gegeben. Dies stellt für die Versicherer ein erhöhtes Risiko dar und die Schadenhäufigkeit sowie die Ausmaße bestätigen das leider auch.

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