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Haftpflichtversicherung | 13.03.2025

Versicherungsschutz beim Umgang mit E-Scootern

Sie prägen mittlerweile unser Straßenbild und verursachen viele Unfälle: die E-Scooter. Vor allem mit Geräten von Verleihfirmen kommt es häufig zu Unfällen, dabei werden oft auch unbeteiligte Dritte geschädigt.

Mehrere E-Scooter vor Hecke abgestellt

E-Scooter brauchen eine Betriebserlaubnis und unterliegen der Versicherungspflicht. Der bestehende Schutz über eine Kfz-Haftpflicht wird durch eine Versicherungsplakette am Fahrzeug nachgewiesen. Bei Verleihfirmen besteht also Schutz für den Drittschaden über den Versicherungsvertrag der Verleihfirmen. Der eigene Personen- oder Sachschaden ist über diese Verträge allerdings nicht gedeckt.

Falls Sie sich einen E-Scooter von einem guten Bekannten leihen, ist der Schaden, den sie einem Dritten zufügen, ebenfalls über die Haftpflicht des E-Scooters gedeckt. Beschädigen Sie den E-Scooter Ihres Bekannten, werden sie den Schaden aus der eigenen Tasche begleichen müssen. In der Privathaftpflicht besteht keine Deckung für die Nutzung von versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen.

Für E-Scooter ohne Betriebserlaubnis besteht kein Versicherungsschutz und sie dürfen nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Wer diese E-Scooter im Straßenverkehr benutzt, muss mit einem Bußgeld sowie einer Beschlagnahme des Fahrzeuges rechnen. In besonderen Fällen kann es auch zu Strafanzeigen kommen.

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