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Hähnel Assekuranzmakler GmbH & Co KG
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Was ist, wenn etwas passiert? | 10.03.2025

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Unfälle oder plötzliche Erkrankungen können jeden treffen, unabhängig vom Alter oder der aktuellen Lebenssituation. In solchen Fällen ist es wichtig, dass Vertrauenspersonen befugt sind, wichtige Entscheidungen zu treffen.

Die Vorsorgevollmacht gibt einer oder mehreren vertrauten Personen das Recht, im Namen des Vollmachtgebers Entscheidungen zu treffen. Ohne eine solche Vollmacht kann es passieren, dass ein Gericht eine fremde Betreuungsperson bestimmt, die Entscheidungen trifft.

Die Patientenverfügung regelt medizinische Maßnahmen, wenn der Betroffene nicht mehr selbst entscheiden kann. So können individuelle Wünsche zu lebenserhaltenden Maßnahmen verbindlich festgelegt werden.

Ohne eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung können Unsicherheiten entstehen. Nahe Angehörige sind nicht automatisch berechtigt, Entscheidungen zu treffen. Dies kann zu emotionaler Belastung und finanziellen Schwierigkeiten führen.

Wir empfehlen, diese Dokumente frühzeitig mit fachkundiger Unterstützung zu erstellen. Ein Notar, ein spezialisierter Rechtsanwalt oder ein zertifizierter Generationenberater kann helfen, individuelle Bedürfnisse rechtsverbindlich zu formulieren.

Unser Tipp: Bewahren Sie Ihre Vorsorgedokumente sicher auf und informieren Sie Ihre Vertrauenspersonen über deren Existenz.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite und vermitteln Ihnen passende Ansprechpartner.

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