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Gesundheitsreform II | 15.09.2006

Private Krankenversicherung (PKV)

Die private Krankenversicherung (PKV) bleibt in vollem Umfang erhalten. Überlegungen, die PKV durch die Einführung der Bürgerversicherung abzuschaffen, sind vom Tisch.

Der Wechsel von der GKV in die PKV wird immer interessanter. Denn das Leistungsniveau der GKV sinkt weiter, und die Beitragssätze steigen kurz- und langfristig.

Für Selbständige, Freiberufler und Beamte ändert sich gar nichts. Der Wechsel ist auch zukünftig ohne Beschränkung möglich!

Für Arbeitnehmer versucht der Gesetzgeber die Wechselmöglichkeiten zu erschweren. Personen, die die Versicherungspflichtgrenze nach dem Stichtag 03.07.2006 überschreiten, müssen möglicherweise die Jahresarbeitsentgeltgrenze in drei aufeinanderfolgenden Jahren überschreiten, bevor der Wechsel in die PKV möglich ist. Dieser Stichtag gilt aber unter Fachleuten als rechtlich fragwürdig.

Übrigens, in der PKV zahlen Arbeitnehmer als Rentner keine Krankenversicherungsbeiträge auf ihre betriebliche Altersversorgung.

T.B.

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