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Die eigenen Waren, Rohstoffe, Halbfertig- und Fertigprodukte sind stationär über die Geschäftsinhaltsversicherung zu versichern. Der Versicherungsschutz sollte mindestens Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Vandalismus-, Leitungswasser-, Sturm-, Hagel- und Elementarschäden umfassen.
Wenn Sie Ihre oder fremde Ware selbst transportieren, ist eine Transport-/Werkverkehrsversicherung erforderlich. Diese umfasst auch den Diebstahl und Unfälle während des Transportes.
Wird fremdes Eigentum vorübergehend in Ihrem Betrieb gelagert, verarbeitet oder transportiert, ist eine besondere Klärung notwendig. Hat Ihr Auftraggeber für entsprechenden Versicherungsschutz, zum Beispiel über eine Außenversicherung, gesorgt? Oder sollen Sie die Fremdware versichern? Das ist grundsätzlich auch über Ihre Geschäftsinhaltsversicherung möglich, muss aber in der Versicherungssumme berücksichtigt werden.
Wenn Sie fremde Sachen zur Reparatur in Ihren eigenen Werkräumen lagern und es zu einer Beschädigung kommt, sollten die Bearbeitungs- und Obhutsschäden in Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung enthalten sein.
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