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Die EU-KI-Verordnung | 03.09.2025

Auswirkungen auch auf den Versicherungsschutz!

Sofern Sie KI-Systeme nutzen, hat die EU-KI-Verordnung erhebliche Auswirkungen auf Ihr Unternehmen, auch im Hinblick auf die Versicherungen. Vermeiden Sie Deckungslücken und Leistungsausschlüsse.

Die KI-Verordnung (EU) 2024/1689 stellt erstmals einen einheitlichen rechtlichen Rahmen für künstliche Intelligenz dar. Ziel ist der Schutz der Grundrechte aller Bürger. Die Verordnung betrifft Anbieter von KI-Systemen genauso wie Nutzer.

Eine Risikoklassifizierung der eingesetzten Systeme und die Etablierung interner Prozesse zur Gewährleistung von Datenschutz, Transparenz und einer menschlichen Kontrolle sind unverzichtbar. Ebenso die ausreichende Schulung der Mitarbeiter.

Als Nutzer von KI-Systemen sind Sie verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Systeme gesetzeskonform verwendet werden. Verstöße werden von den Behörden mit hohen Bußgeldern belegt.

Der Einsatz von KI-Systemen sollte über die Haftpflicht-, Cyber- und D&O-Versicherung gedeckt werden. Der Verstoß gegen die Verordnung könnte aber von den Versicherern als vorsätzliche Handlung oder Unterlassung gewertet werden. Dann droht eine Leistungsverweigerung.

Damit Sie sich im Falle eines Vorwurfes von Seiten der Behörde verteidigen können, hilft, neben einer sauberen Dokumentation, eine Rechtsschutzversicherung mit dem Baustein Verwaltungs-Rechtsschutz. Zum Teil sind diese Kosten auch Teil einer Cyberdeckung.

Aufgrund der Dynamik bei der Verwendung von KI-Systemen im betrieblichen Umfeld raten wir zu einer regelmäßigen Überprüfung der Versicherungen.

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