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Die folgende Entscheidung des BGH betrifft die Schadenersatzklage der Käuferin eines gebrauchten PKW mit Dieselmotor, der mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist.
Der Versicherer hat eine Deckungszusage mit dem Hinweis auf mangelnde Erfolgsaussichten abgelehnt. Außerdem würde der Versicherungsschutz nur für auf die Versicherungsnehmerin zugelassene Fahrzeuge gelten, die im Versicherungsschein genannt sind.
Nach Auffassung des BGH besteht für den geltend gemachten Rechtsschutzfall Versicherungsschutz. Der BGH stellte klar, dass ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer nicht davon ausgehen könne, dass der Versicherungsschutz nur für auf ihn zugelassene Fahrzeuge bestehe. Vielmehr müsse er davon ausgehen, dass der Versicherungsschutz auch in seiner Eigenschaft als Erwerber greife. Zusätzlich entschied der BGH, dass die rechtlichen Interessen der Klägerin hinreichende Aussicht auf Erfolg haben. Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass ein Großteil der deutschen Rechtsschutzversicherer bereits Streitigkeiten rund um den Erwerb eines PKW abdeckt.
BGH vom 15.10.2025, Az. IV ZR 86/24
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