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Deda Versicherungsmakler e.K.
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Fragen und Antworten | 09.03.2026

„Mein Bankschließfach wurde aufgebrochen und wertvoller Schmuck entwendet. Wer zahlt mir den entstandenen Verlust?“

Offenes Bankschließfach mit diversen Wertgegenständen

Im ersten Schritt müssen Sie nachweisen können, was sich in dem Schließfach befunden hat. Wenn Sie den Inhalt des Schließfaches immer sorgfältig dokumentiert haben, haben wir eine Sorge weniger. Der Standard-Versicherungsschutz über Ihre Bank dürfte in Ihrem Fall jedoch nicht ausreichen. Wenn Sie eine umfangreiche Hausratversicherung abgeschlossen haben, haben Sie mehr Chancen. Je nach Bedingungswerk könnten Ihre Wertsachen in Bankgewahrsam bis zu den geltenden Entschädigungsgrenzen mitversichert sein. Vorsicht: Der Inhalt des Schließfaches muss in der Gesamtversicherungssumme Ihres Vertrages berücksichtigt werden! Eine weitere Möglichkeit bietet eine selbständige Versicherung für Ihr Bankschließfach. Hier sind die bei Vertragsschluss aufgeführten Gegenstände versichert. Für Ihre Wertsachen gelten in diesem Fall keine gesonderten Entschädigungsgrenzen.

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