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Private Unfallversicherung | 12.03.2026

Hinweise zur Progression

Der Sinn einer Progression in der Unfallversicherung ist die Vervielfachung der Entschädigung bei hohen Invaliditätsgraden. Je höher dieser Grad, desto stärker ist die Vervielfachung der Entschädigung auf Basis der Invaliditätsgrundsumme.

Diese sinnvolle Erweiterung des Vertrages verleitet dazu, zu niedrige Grundsummen zu vereinbaren. In der Regel greifen Progressionsstaffeln erst ab einem Invaliditätsgrad von 25%. Für niedrige Invaliditätsgrade wird dadurch aus der einfachen Grundsumme entschädigt. Beträgt der Invaliditätsgrad 20%, werden als Entschädigung auch nur 20% der Grundsumme zur Verfügung stehen, weil die Progression noch nicht greift. Bei zu niedriger Grundsumme dürfte die Entschädigung dabei sehr enttäuschend ausfallen. Die Invaliditätssumme sollte so bemessen werden, dass auch bei niedrigen Invaliditätsgraden eine angemessene Entschädigung zur Verfügung steht!

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