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Grundfähigkeitsversicherung (GF) | 09.03.2026

Die Alternative zur BU

Die GF ist eine passende Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), insbesondere wenn der Abschluss entweder aus gesundheitlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll ist.

Als Grundfähigkeiten gelten sensorische, motorische sowie feinmotorische und intellektuelle Fähigkeiten des Alltags. Hierzu zählen beispielsweise das Sehen, Hören, Gehen, Knien, Heben oder Tragen. Im Gegensatz zur BU kann die versicherte Person weiterhin ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen, obwohl die Beeinträchtigung besteht.

Der Versicherungsfall tritt ein, wenn man mindestens sechs Monate eine oder mehrere dieser Fähigkeiten im alltäglichen Bereich nicht mehr ausüben konnte und zukünftig nicht mehr kann.

In einigen Fällen gilt eine Frist von zwölf Monaten. Durch die Erbringung eines medizinischen Nachweises erhält man dann die vereinbarte Rente, die bis zum Laufzeitende gezahlt wird.

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