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Fragen und Antworten | 09.03.2026

„Wir haben in kurzen Abständen zwei Leitungswasserschäden an der gleichen Stelle erlitten. Den ersten Schaden habe ich nach Kostenvoranschlag abrechnen lassen und den Schaden in Eigenregie repariert. Den jetzigen Schaden möchte ich gerne von Handwerkern reparieren lassen. Ist das ohne Probleme möglich?“

Wenn Sie den neu eingetretenen Schaden in voller Höhe entschädigt bekommen möchten, wird der Versicherer mit hoher Wahrscheinlichkeit den Nachweis der Reparatur des ersten Schadens einfordern. Sie sollten Belege für Materialien und im besten Fall Fotos von der Reparatur vorlegen können. Wenn Sie die Nachweise nicht erbringen können, wird in der Regel nur der Schaden entschädigt, der über den ersten Schaden hinausgeht. Wenn beispielsweise versicherte Sachen betroffen sind, die beim ersten Schaden nicht betroffen waren.

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