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Kfz-Versicherung | 04.09.2026

Ausschluss von Trainings auf Übungsplätzen

Wer mit seinem PKW an Fahrsicherheitstrainings sowie Einstell oder Gleichmäßigkeitsfahrten teilnimmt, sollte vorher unbedingt seinen Versicherungsschutz in der Vollkaskoversicherung überprüfen.

Fahrzeug bei einem Fahrsicherheitstraining

In Standardbedingungen galt schon immer der Ausschluss für Fahrveranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dieser Ausschluss wurde von vielen Versicherungen deutlich erweitert.
Zusätzlich gelten nun Ausschlüsse für Veranstaltungen, bei denen das versicherte Fahrzeug an seine physikalischen Leistungsgrenzen herangeführt wird, sowie Fahrten auf aktuellen oder ehemaligen Motorsportrennstrecken. Auch Veranstaltungen auf temporär eingerichteten Motorsportrennstrecken, Wettbewerbe im Gelände wie in Offroad-Parks sowie Fahrveranstaltungen, bei denen vom Veranstalter für die Teilnahme besondere Sicherheitsanforderungen wie das Tragen eines Helms gestellt werden, sind nun ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für Gleichmäßigkeitsfahrten, bei denen das Fahrzeug innerhalb einer vom Veranstalter vorgegebenen Sollzeit über eine bestimmte Distanz bewegt wird. Vorsicht: Auch für Fahrsicherheitstrainings wird in vielen Fällen nur dann Versicherungsschutz gewährt, wenn sie nach den Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) durchgeführt werden!

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