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Finanzen Steinberger GmbH & Co. KG
https://www.finanzen-steinberger.de/generationen/
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Fragen und Antworten | 07.09.2026

„Meine Mietwohnung ist durch einen versicherten Schaden unbewohnbar geworden. Ich muss jetzt leider in ein Hotel ziehen. Werden die Hotelkosten von der Gebäudeversicherung meines Vermieters übernommen?“

Sie sind berechtigt, die Mietzahlung zu kürzen oder komplett einzustellen. Die Gebäudeversicherung Ihres Vermieters entschädigt diesem dann den entstandenen Mietausfall. Die Hotelkosten werden von der Gebäudeversicherung Ihres Vermieters allerdings nicht übernommen. Für diese Kosten benötigen Sie eine Hausratversicherung. Je nach Bedingungswerk gelten hier verschiedene Tagessätze als versichert. Der Zeitraum für die Zahlung ist ebenfalls unterschiedlich geregelt.

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