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Finanzen Steinberger GmbH & Co. KG
Schildgenstraße 2f, 50169 Kerpen Telefon: 02237/6597874 https://www.finanzen-steinberger.de/generationen/ |
Sie sind berechtigt, die Mietzahlung zu kürzen oder komplett einzustellen. Die Gebäudeversicherung Ihres Vermieters entschädigt diesem dann den entstandenen Mietausfall. Die Hotelkosten werden von der Gebäudeversicherung Ihres Vermieters allerdings nicht übernommen. Für diese Kosten benötigen Sie eine Hausratversicherung. Je nach Bedingungswerk gelten hier verschiedene Tagessätze als versichert. Der Zeitraum für die Zahlung ist ebenfalls unterschiedlich geregelt.
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